Erzbischof als Landesherr oder Grundherr

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Salzburger Erzbischof als Landesherr oder Grundherr war in folgenden Dingen gegeben:

Erzstift

Für den Zeitraum der Salzburger Erzbischöfe, also von Arn, der 798 zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, der 1343 starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs Erzstift.[1] In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht).

Fürsterzbistum

Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat seit dem späten 14. Jahrhundert und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des Fürsterzbischofs. Es endete mit der Säkularisation von 1803.

Ausländische Herrschaften

In Ausländischen Herrschaften, auch "auswärtigen Herrschaften", (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.

Nicht Landes- oder Grundherr

Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der Salzburger Kirchenprovinz, in den Eigen- und Suffraganbistümer sowie in der Erzdiözese Salzburg.

Zusammenfassung

Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiete und die geistliche, dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern, zu unterscheiden sind. Die Begriffe 'Fürsterzbistum' und 'Erzstift' werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. Franz Ortner verwendet in seiner Reihe "Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum".[2]

Quellen

Einzelnachweise

  1. Quelle Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Erzbischof als Landesherr oder Grundherr"
  2. Band 3 "Reformation und Katholische Reformation" - auf der vorderen Innenseite zitiert er notwendigerweise den historischen Begriff : "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . In seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er größtenteils aber den üblichen Begriff "Fürsterzbistum"
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr