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Land entschärft Zugang zur Wohnbauförderung - Einkommensgrenzen steigen

Strenge Finanzierungsregeln und hohe Zinsen lassen den Traum vom Eigentum platzen. Nun wird die Wohnbauförderung saniert.

Am Fürberg in der Stadt Salzburg entstehen 144 Wohneinheiten – davon 40 Eigentumswohnungen.
Am Fürberg in der Stadt Salzburg entstehen 144 Wohneinheiten – davon 40 Eigentumswohnungen.

Der Markt für den Verkauf von neuen Eigentumswohnungen ist eingebrochen. Gemeinnützige und gewerbliche Bauträger drücken aufgrund zu geringer Fördersätze und hoher Baukosten auf die Bremse, was neue Projekte betrifft. Die Wirtschaftskammer schlägt Alarm: Ein Drittel der Salzburger Betriebe in der Hochbaubranche brauche dringend Aufträge.

Gestiegene Zinsen und strenge Regeln für die Immobilienfinanzierung werden bundesweit als Hauptgründe genannt. In Salzburg lamentieren Bauträger zudem über eine fehlende funktionierende Wohnbauförderung. Die Landesregierung hat ein neues Modell bekanntlich erst für Jänner 2025 angekündigt.

Bis dahin können die gewerblichen und die gemeinnützigen Bauträger nicht warten - gefordert wird eine sofortige Anpassung des aktuellen Wohnbauförderungsgesetzes. Und diese kommt mit 1. März. "Wir haben gesehen, dass wir was tun müssen - auch bei der Kaufförderung", sagt Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ).

Maximal 80.000 Euro Wohnbauförderung

Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung, Wohnbauförderung zu erhalten, werden um 10.000 Euro erhöht. Bei einem Haushalt mit zwei Personen durfte das Netto-Haushaltseinkommen bisher 72.600 Euro (6050 Euro pro Monat mal 12) nicht überschreiten. Nun liegt die Grenze bei 87.120 Euro (7260 Euro netto im Monat).

Maximal 80.000 Euro an Wohnbauförderung als Einmalzahlung sind erreichbar. Die Förderung setzt sich wie bisher aus einem Grundbetrag und Zuschlagssätzen zusammen. Erhöht werden mit März auch die Grundbeträge. Beispielsweise für Alleinerzieher bzw. Alleinerzieherinnen mit mehreren Kindern oder für Jungfamilien.

Das Land möchte mit der Änderung versuchen, die Finanzierungsregeln der Finanzmarktaufsicht (KIM-Verordnung) durch höhere Direktzahlungen zu entschärfen. 2o Prozent Eigenmittel, eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren und eine Kreditrate, die maximal 40 Prozent des Haushaltseinkommens betragen darf. Das sind die Parameter, um einen privaten Wohnbaukredit zu erhalten.

"Viele in der Mittelschicht würden die Finanzierungsregeln mit dem Zuschuss der Wohnbauförderung erfüllen", sagt Wolfgang Mayer, Generalsekretär der ÖVP. Das sei aber nur mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen möglich und schlussendlich mit einer höheren Förderung. 400 Eigentumswohnungen pro Jahr sollen dadurch wieder gefördert werden. Jährlich 4,6 Millionen Euro mehr koste das Land die Erhöhung der Kaufförderung, ist im Begleittext zur Gesetzesnovelle notiert.

Die Wirtschaftskammer Salzburg ist mit der Änderung der Wohnbauförderung nur bedingt zufrieden: "Wir hätten uns gewünscht, dass die Kaufförderung nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten überwiesen wird", sagt Christoph Fuchs, Leiter der Standortpolitik. Das hätte den Menschen bei der monatlichen Schuldentilgung geholfen und bei der Erfüllung der Finanzierungsregeln. Bedenken der Finanzmarktaufsicht sollten das Vorhaben aber auf Beamtenebene zu Fall gebracht haben, berichten Insider.

Die Arbeiterkammer kann den höheren Fördersätzen für die Schaffung von Eigentum wenig abgewinnen: "Der einfache Arbeitnehmer und die einfache Arbeitnehmerin wird sich das Eigentum bei den Immobilienpreisen trotzdem nicht leisten können", sagt AK-Präsident Peter Eder. Er rechnet deshalb nicht damit, dass diese Maßnahme der Bauwirtschaft helfe. Indes werde weiterhin der Druck auf die Mieter erhöht und die Macht der Vermieter gestärkt.

2025 soll eine neue Wohnbauförderung kommen

Die Sanierung der Wohnbauförderung soll auch den gemeinnützigen Wohnbau ankurbeln: "Der Markt zeigt, dass es sich wieder etwas bessert, die Bauträger bekommen wieder vernünftige Preisanbote der Gewerke", sagt Zauner. Die Fördersätze für die Errichtung von Mietwohnungen bzw. Mietkaufwohnungen werden nun auch 2024 erhöht, und das unbefristet. "Mir ist bewusst, dass die durchschnittliche Förderung von 180.000 Euro pro Mietwohnung zu hoch ist." Man arbeite aber ohnehin intensiv an der Wohnbauförderung neu, die mit 2025 in Kraft trete. Nun sei es wichtig, dass Planungssicherheit herrsche und gebaut werden könne. "Für 2024 sieht es nicht schlecht aus, was die Zahl neuer Wohnungen betrifft."

Laut Wohnbauprogramm rechnet man beim Land mit 750 neuen geförderten Wohnungen pro Jahr. 135 Millionen Euro an Fördermitteln vom Land sind daher notwendig. Vorerst budgetiert sind für 2024 76,5 Millionen, geht aus dem Erklärungstext zur Gesetzesänderung hervor.

Im Bereich der Sanierungen sieht die Novelle eine Verschärfung vor: "Wir müssen die Doppelgleisigkeiten bei der Förderung verhindern", sagt Zauner. Heizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen werden nur mehr dann mit Wohnbaumitteln gefördert, wenn auch thermische Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Ist das nicht der Fall, kommen die Fördermittel aus der Energieförderung des Landes. Der Landesverband der gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) sieht diese Verschärfung als nicht förderlich an, begrüßt die neuen Richtlinien aber ansonsten.

Auch erste Pläne für das neue Wohnbauförderungsgesetz, das 2025 in Kraft treten soll, wurden bekannt. So soll es für die Errichtung von gemeinnützigen Wohnungen eine Basisförderung geben, dafür soll die Erreichung der gesetzlichen Baustandards ausreichen. Für ökologisches und innovatives Bauen werden Zuschlagssätze geplant. Das System solle grundlegend vereinfacht werden, heißt es aus dem Wohnbauressort. Für Privatpersonen steht neben den Einmalzahlungen ein Annuitätenzuschuss im Raum - der die hohen Zinskosten mit Landesmitteln dämpfen soll.

KOMMENTARE (4)

Magdalena und Rupert Schwarz

Die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung anzuheben ist der falsche Weg. Wer hat schon ein Netto-Haushaltseinkommen von EUR 6050,- bzw. jetzt dann 7260,- pro Monat?! Diese Grenze sollte auf ein "Normalmaß" von ca. EUR 5000,- gesenkt, und dafür die Förderung erhöht werden; damit würde man wirklich die unterstützen, die mit einem Normaleinkommen einer z. Bsp. Handwerkerin und eines Krankenpflegers sonst sowieso keine Chanze auf Eigentum haben.
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Elisabeth Moser

Ich finde es wieder verfehlt, natürlich die Gutverdienenden kommen nun auch in den Genuß. Aber Familien haben nicht so viel Geld und die brauchen Eigentum. Ein Person ohne Familie kauft Wohnungen um zu vermieten, der kommt natürlich mit dieser Einmalzahlung noch schneller dazu. Um dann die Kosten wieder hereinzubringen, muss er die Wohnung wieder teuer vermieten. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.
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Christian Linhart

Bei der WBF90 war es so, dass man die Wohnung selbst nutzen musste und sonst keinen Wohnsitz haben durfte, solange man in der Förderung drinnen war. Nur nach Ausstieg aus der Förderung durfte man sie vermieten. Das wird wohl jetzt auch so sein. D.h., es wird nicht passieren, dass jemand mit Wohnbauförderung eine Wohnung kauft und gleich weitervermietet.

Dietmar Martsch

Um den Mietern mehr Gewicht zu geben, sollten sie wenigstens bei Eigentümer Versammlungen der gemeinnützigen Wohn Anlagen dabei sein dürfen. So erfahren sie die Vorgänge der Liegenschaft aus erster Hand und dürfen ihre Meinung dazu sagen und können Mehrheiten beeinflußen. Ein Mieter der außen vor ist, interessiert sich vielleicht nicht so sehr für das Wohnumfeld und Kosten sparen im Gemeinschaftsbereich.
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